FAQ

FAQ zu dem Thema Gas

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Allgemeine Fragen zum Thema Gas

Wieso sollte ich meinen Gasanbieter wechseln?

Seit der Liberalisierung des Gasmarktes gibt es neben den großen Energieversorgern auch kleine Unternehmen, die Gas in den meisten Fällen günstiger als die großen anbieten. Ein Wechsel kann für Sie als Verbraucher eine enorme Kostenersparnis bedeuten.

Wie komme ich zum günstigem Tarif?

Sie starten am schnellsten über unseren Tarifrechner.

Wie kann ich meinen Zählerstand übermitteln?

Ihren Zählerstand können Sie uns ganz unkompliziert übermitteln - am besten in unserem Kundenserviceformular.

Anbieterwechsel

Ist es möglich, während des Wechsels eventuell nicht mit Gas versorgt zu werden?

Nein, diese Sorge ist unbegründet. Die Verträge gehen nahtlos ineinander über. Sie werden den Zeitpunkt des Wechsels nicht bemerken. Damit Sie trotzdem Bescheid wissen, ab wann Sie unser günstiges Gas beziehen, senden wir Ihnen vorab eine Mitteilung zu.

Muss ich meinen alten Vertrag kündigen?

Nein, das erledigen wir für Sie. Wenn Sie Ihre Bestellung bei nowenergy abgeschlossen haben, kündigen wir Ihren Vertrag bei Ihrem aktuellen Gasversorger. Beachten Sie jedoch Folgendes: Sollten Sie bei Ihrem alten Gasanbieter von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, kündigen Sie den Vertrag bitte selbstständig und teilen uns das Enddatum Ihres Vertrages mit.

Abschlag / Meine Rechnung

Was ist eine Abschlagszahlung?

Die Abschlagszahlung ist eine Form von Teilzahlung (Zahlung auf Abschlag). Sie steht unter dem – meist beiderseitigen – Vorbehalt der endgültigen Abrechnung. Abschlagszahlungen kommen typischerweise als Entgelt für länger andauernde Sachleistungen vor, wie z. B. Gaslieferung. Zweck von Abschlagszahlungen ist es, die Belastung des Gläubigers durch eine Vorfinanzierung seiner Leistungen und das Risiko eines Ausfalls mit seiner Forderung in der Insolvenz des Schuldners zu verringern.

Wie wird mein Abschlag berechnet?

Als Neukunde bei nowenergy ist Ihre Abschlagshöhe vom Belieferungsbeginn sowie der Dauer Ihres ersten Abrechnungszeitraumes abhängig. Die Länge dieses Zeitraums richtet sich nach dem turnusmäßigen Ablesetermin Ihres Strom- bzw. Gaszählers, der vom zuständigen Netzbetreiber vorgegeben wird. Aus diesem Grund kann Ihr erster Abrechnungszeitraum ggf. kürzer als 12 Monate sein. Umfasst er z. B. die Heizperiode, in der Strom- bzw. Gasverbrauch sehr hoch ist, wird auch Ihr Abschlagsbetrag dementsprechend kalkuliert. Nach der ersten ggf. verkürzten Abrechnungsperiode ermitteln wir Ihren Abschlag auf Basis eines ganzen Belieferungsjahres. Jahreszeitliche Verbrauchsunterschiede gleichen sich somit aus.

Können Sie mir meine Rechnung erklären?

Um Ihnen schnell und einfach Ihre Gasrechnung zu erklären, haben wir für Sie ein PDF aufbereitet, welches Sie mit nur einem Klick erreichen können. Erklärung zur Jahresendabrechnung.

SEPA

Wann erfolgt die Umstellung auf SEPA?

Künftig werden die nationalen Angaben Kontonummer und Bankleitzahl durch die europaweit einheitlichen Bankverbindungen IBAN und BIC ersetzt. Die IBAN (International Bank Account Number) ist eine weltweit gültige Nummer für ein Girokonto, während mit dem BIC (Bank Identifier Code) das Kreditinstitut identifiziert wird.

Wofür benötige ich eine Mandatsreferenznummer?

Jedes Lastschriftmandat wird durch eine Mandatsreferenznummer gekennzeichnet. Von Nowenergy erhalten Sie eine individuelle Mandatsreferenznummer, mit der Sie unseren Lastschrifteinzug eindeutig identifizieren können.

Umzug

Was passiert bei einem Umzug mit meinem Vertrag?

Wir bitten Sie darum, uns zeitnah über Ihren bevorstehenden Umzug zu informieren. Ihren Vertrag mit der nowenergy GmbH müssen wir nicht abmelden. Wenn es der nowenergy GmbH nämlich möglich ist, eine Energielieferung zum gewohnten Tarif an Ihrem neuen Wohnort fortzusetzen, können Sie Ihren Vertrag einfach mitnehmen. Dies geht völlig bequem, indem Sie uns einfach Ihre neue Anschrift, die neue Zählernummer und das Umzugsdatum mitteilen. Hierfür können Sie unseren Vordruck für die Umzugsmeldung unter dem folgenden Link herunterladen und ausdrucken: Umzugsformular

Für Ihre Umzugsmeldung können Sie sich z.B. per Mail, Fax oder auch per Briefpost an uns wenden. Unser Service-Team steht Ihnen unter der Rufnummer 030/209 953 200 zur Verfügung.

 

Welche Kosten sind mit der Bearbeitung meiner Umzugsmeldung verbunden?

Gar keine! Für die Bearbeitung Ihres Umzugsanliegens verlangen wir lediglich die Mitteilung Ihrer neuen Anschrift, Ihrer neuen Zählernummer und des Umzugsdatums. Es entsteht weder ein Mehraufwand noch werden Ihnen Gebühren in Rechnung gestellt. Ist die Belieferung am neuen Wohnort möglich, wird lediglich der Vertrag zu den vereinbarten Konditionen fortgesetzt.

Ich habe vergessen, meinen Umzug zu melden. Was nun?

Für den Fall, dass Sie Ihre Umzugsmeldung vergessen haben, melden Sie sich einfach telefonisch bei unserem Service-Team unter der Rufnummer 030/209 953 200. Wir beraten Sie sodann situationsgerecht.